Aktuelles
Ausbau der E-Bike-Ladeinfrastruktur
Mit dem Fahrrad die Heimat erkunden
In den letzten Jahren stieg sowohl das Interesse für E-Bikes und Pedelecs als auch für die Wiederentdeckung der Heimat. Die vier kommunalen Allianzen des Landkreises Rhön-Grabfeld wollen beide Trends verbinden, und haben dazu das Netz der E-Bike-Ladestationen deutlich verdichtet. So werden im Gebiet der NES-Allianz, der Streutalallianz, der Allianz Fränkischer Grabfeldgau und der Kreuzbergallianz zahlreiche neue E-Bike-Ladestationen entlang der Fahrradwege, an Rastplätzen oder Plätzen mit Sehenswürdigkeiten und Gastronomie neue Ladestationen aufgestellt, gut erkennbar durch die Aufschrift „Hier neue Energie tanken! Energiegeladen Rhön und Grabfeld erfahren“. Um die Schönheit der eigenen Heimat neu zu entdecken, laden vier Rundtouren dazu ein, die Kommunen und Geheimtipps der vier Allianzen gemütlich zu erfahren und zwischendurch neue Energie zu tanken.
Bei der Beschaffung und Vermarktung werden die vier Allianzen freundlicherweise vom Überlandwerk Rhön und der Rhön GmbH unterstützt.
Regionalbudget - Antragstellung ab sofort möglich
Die Grabfeldallianz hat auch für 2022 wieder ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 Euro beantragt, um Projekte zu unterstützen, die der ländlichen Entwicklung dienen. Es handelt sich hierbei um ein Förderprogramm vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Bereits 2020 und 2021 wurde das Regionalbudget ausgiebig genutzt und bislang wurden 26 verschiedene Projekte in den Allianzkommunen gefördert, darunter u.a. neue Spielplätze, ein neuer Bolzplatz am Sulzfelder Badesee, die Neueinrichtung von Jugendräumen in Irmelshausen und Untereßfeld, der Meditationsweg "Seelenstühle" in Großeibstadt oder der Wiederaufbau des historischen Stockbrunnens in Großbardorf.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Grabfeldallianz dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind Im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)
Vorgehensweise
- Einreichung der Förderanfrage bis 20.02.2022 an die verantwortliche Stelle
- Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
- Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle
- Beginn der Projektumsetzung
- Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2022 (bis spätestens 20.09.2022 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis hierfür ist erforderlich)
- Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial erwünscht) bis 01.10.2022 beim Allianzmanagement der Grabfeldallianz (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
- Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist.
Unterlagen
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten die Hinweise der Merkblätter.
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Merkblatt zu den De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
- De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
- Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung
Aussetzung des kommunalen Innenentwicklungsförderprogrammes in der Stadt Bad Königshofen i. Gr.
In den 10 anderen Allianzgemeinden hat das Förderprogramm weiterhin Gültigkeit und Anträge können gestellt werden.
Das Grabfeld-Kochbuch ist wieder erhältlich
Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Kochbuch bereits zum viertenmal unverändert nachgedruckt
Nach Jahren intensiver ehrenamtlicher Arbeit, insbesondere der beiden Hauptakteure Philipp Sebald aus Bad Königshofen-Eyershausen und Jan Schöppach aus Grabfeld-Queienfeld, ist das Grabfeld-Kochbuch im Juni 2013 erstmalig erschienen.
Das 400-seitige Buch ist gefüllt mit "historischen fränkisch-thüringischen Grabfeldrezepten", mit deftigen und süßen Speisen, mit regional bekannten und fast vergessenen Gerichten. Es wartet auf Sie ein Kochbuch, was in den Haushalten des Grabfelds nicht fehlen darf und auch die Küchen in anderen Regionen gut ergänzt.
Das Kochbuch kann für 9,50 € an folgenden Verkaufsstellen erworben werden:
- - Touristinfo in der FrankenTherme in Bad Königshofen
- - Buchhandlung "Tintenfässchen" am Marktplatz in Bad Königshofen
- - Allianzmanagement im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen
- - Werbestudio Witzmann Römhild
Ökomodellregion Rhön-Grabfeld
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